Wertpapiere sind öffentliche Urkunden, mit denen private Vermögensrechte verbrieft sind, so dass das Recht aus der Urkunde nur durch den Inhaber der Urkunde geltend gemacht werden kann. Das bedeutet, dass die Urkunde dieses Recht dokumentiert – ohne Urkunde ist es nicht möglich, das verbriefte Recht geltend zu machen.
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