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Versicherungen – der Schutz gegen den Notfall

Versicherungen werden auf Gegenseitigkeit abgeschlossen, um Personen und Gegenstände vor einem nicht planbaren Risiko, dass mit Vermögensverlusten und körperlichen Beeinträchtigungen verbunden ist, zu schützen. Öffentliche und private Versicherungsunternehmen übernehmen, nach Vertragsabschluss mit einer Versicherungspolice, gegen Zahlung der Versicherungsbeiträge, den jeweiligen Schutz vor Risiken, die allgemein oder spezifisch sein können.

Die Risiken lassen nach dem „Gesetz der großen Zahl“ kalkulieren, so dass die Versicherten geringe Beiträge (Prämien) einzahlen, aus denen dann, auf Gegenseitigkeit, die Schadensfinanzierung erfolgt. Der Pionier der Versicherungswissenschaft Alfred Manes (1877-1963) definierte den Begriff der Versicherungen wie folgt: “Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen“. Die Versicherungsbranche wird auch als Assekuranz bezeichnet. Deutschand ist der fünftgrößte Versicherungsmarkt weltweit.

Gesetzliche Grundlage der Versicherungen

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30.05.1908 wurde im November 2007 durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts reformiert und regelt als gesetzliche Grundlage des Versicherungsmarktes seit 2008 in der BRD alle Rechte und Pflichten der Versicherer und Versicherungsnehmer. Hier sind vor allem auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Inhalte jedes Vertragsabschlusses sind, formuliert.

Bereiche der Versicherungen – Individual- und Sozialversicherungen

Privatrechtliche Versicherungsverträge werden als Individualversicherungen bezeichnet. Die Sozialversicherungen erfolgen auf Gesetzesgrundlage zur umfassenden sozialen Sicherung der Arbeitnehmer unseres Landes. Bei Individualversicherungen werden die Vertragsabschlüsse auf freiwilliger Basis geschlossen. Jedoch ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, davon ausgenommen (werden dennoch als privatrechtliche Versicherungen abgeschlossen).
Der Risikoumfang der Versicherungen ist für die jeweilige Prämie (Beitrag) maßgebend. Das heißt, die Beiträge sind gegenüber den Risikofaktoren, zu denen das Alter bei Abschluss der Versicherungen, Geschlecht und Krankheiten gehören, gleichwertig und sind vom Selbstbehalt (Selbstbeteiligung bzw. Zuzahlung) abhängig. Der Selbstbehalt ist die Summe, die der Versicherte im Schadensfall selbst trägt – es kann sich dabei um einen festen Betrag pro Schadensfall oder pro Jahr handeln. Betrachtet man die Gefahren bzw. Risiken, die entstehen können, ergeben sich daraus Versicherungen für Personen, Güter, Vermögen und Haftpflicht. Das heißt, es ergeben sich die Sparten Personen- und Sachversicherungen.
Zu den Versicherungen für Personen gehören die Lebensversicherungen (Kapital- und Risiko-Versicherungen), Berufsunfähigkeitsversicherungen, Kinder-Invaliditätsversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen, private Altersvorsorgeversicherungen (Riester und Rürup) und die Unfallversicherungen. Damit wird der Grundstein gelegt, sowohl die Arbeitskraft zu sichern als auch die Absicherung bei Krankheit und Unfall zu gewährleisten. Als Grundstein des Vermögensaufbaus gelten auch die Sachversicherungen wie die Haftpflichtversicherungen (z. B. Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Bauherrenhaftpflicht oder die Boothaftpflicht und die Privathaftpflichtversicherungen), die Hausrat-, Reise-, Rechtsschutz- und Tierversicherungen (Tierhalterhaftpflicht: Pferdehaftpflicht, Hundehaftpflicht). Die Lebensversicherungen werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das heißt, die Beiträge, die die Versicherten zahlen werden am Kapitalmarkt bis zur jeweiligen Fälligkeit angelegt und bilden eine wichtige Kapitalsammelstelle im Finanzsystem Deutschlands.

Sozialversicherungen

Im Rahmen des Sozialgesetzbuches gehören die Sozialversicherungen in Deutschland zu den Pflichtversicherungen, die für jeden Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben sind, um jedem Bürger eine soziale Grundversorgung zu garantieren.
Ziel dieser gesetzlichen Versicherungen ist es, dass die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftlichen Lage jedes Bürgers gesichert sind (Grundversorgung). Dazu gehören, der Schutz und die Sicherung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Erwerbsminderung, der Hinterbliebenen, bei Eintritt in das Rentenalter, und der ausländischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen.
Die Beiträge dieser Versicherungen basieren auf der Beitragsbemessungsgrundlage, die jährlich von der Bundesregierung, auf Grundlage der Einkommensentwicklung, angepasst wird. Das heißt, dass die zu entrichtenden Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet werden. Höchstbemessungsrundlage bei der Krankenversicherung ist ein jährliches Bruttogehalt von 44.100,00 Euro (im Jahr 2009) – monatlich 3.675,00 Euro.
Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind Träger der Sozialversicherungen, wie beispielsweise die Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Knappschaft, Ersatzkassen, Pflegekassen, Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen und die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Regionaldirektionen.
Zu den Versicherungen gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherungen, die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Leistungen aus den Sozialversicherungen können mit privaten Versicherungen ergänzt und erweitert werden, wie zum Beispiel private Krankenzusatzversicherungen (Brille, Zähne, Krankenhaus etc.) oder freiwillige Pflegeversicherungen.
Für Selbständige besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das System der Sozialversicherungen in Anspruch zu nehmen, wie z. B. durch eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung oder durch Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Foto: BK – Fotolia

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This entry was posted by admin on 13. April 2011 at 16:30 and filed under Versicherung category.

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